Kriminalkommissar aus Menden bleibt trotz Kritik ohne disziplinarische Folgen
Ivan SchachtKeine Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte im Menden-Fall - Kriminalkommissar aus Menden bleibt trotz Kritik ohne disziplinarische Folgen
Ein leitender Kriminalhauptkommissar aus Menden muss nach einer internen Überprüfung mit keinen disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Der Beamte, der zugleich Vorsitzender eines örtlichen Schützenvereins ist, hatte in dem Fall einen Ermittlungsbericht erstellt und eine offizielle Beschwerde entgegengenommen. Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung am Dienstag.
Im Mittelpunkt der Untersuchungen stand das Vorgehen des Beamten in einem Fall, der eine SPD-Politikerin und eine Bekannte betraf. Zum Zeitpunkt der Vorfälle war die Politikerin 17 Jahre alt. Der Innenminister prüfte das Verhalten des Beamten, fand jedoch keine beruflichen Verstöße.
Die interne Prüfung ist nun abgeschlossen, und es werden keine disziplinarischen Maßnahmen eingeleitet. Der übergeordnete Fall bleibt jedoch weiterhin offen. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg wertet weiterhin Beweismaterial gegen die Politikerin und ihre Bekannte aus.
Die Doppelfunktion des Beamten – sowohl als Kriminalbeamter als auch als Vorsitzender des Schützenvereins – hatte für Kritik gesorgt. Dennoch kamen die Behörden zu dem Schluss, dass sein Handeln keine beruflichen Standards verletzt habe.
Mit dem Abschluss der internen Überprüfung rückt nun die laufende strafrechtliche Untersuchung wieder in den Fokus. Die Staatsanwaltschaft setzt die Beweisauswertung in dem Fall fort. Gegen den beteiligten Kommissar werden keine weiteren Schritte eingeleitet.






