Kölner Ausländerbehörde beschlagnahmt 130 Handys – Rekord in NRW durch neues Gesetz
Ivan SchachtKölner Ausländerbehörde beschlagnahmt 130 Handys – Rekord in NRW durch neues Gesetz
Kölner Ausländerbehörde beschlagnahmte seit Januar 2024 bereits 130 Datenträger – mehr als jede andere Behörde in Nordrhein-Westfalen
Seit Beginn des Jahres hat die Ausländerbehörde in Köln 130 Datenspeichergeräte sichergestellt – deutlich mehr als jede andere vergleichbare Stelle im Land. Grundlage für diese Praxis ist eine Gesetzesänderung vom Februar 2024, die es den Behörden erlaubt, Geräte zu durchsuchen, wenn Betroffene keine gültigen Ausweispapiere vorlegen können. Bei den meisten beschlagnahmten Gegenständen handelt es sich um Mobiltelefone von Menschen, denen die Abschiebung droht.
Die rechtliche Basis für solche Durchsuchungen schuf die Bundesregierung im Februar 2024, als sie die Einwanderungsbestimmungen verschärfte. Seither dürfen Beamte elektronische Geräte auf Identitätshinweise überprüfen, falls andere Nachweise fehlen. Die Kölner Behörde, die seit 2022 von der Juristin Christina Boeck geleitet wird, ist die einzige in NRW, die die beschlagnahmten Geräte bis zur Abschiebung einbehält.
Landesweit wurden in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 344 Geräte eingezogen – fast 40 Prozent davon entfallen auf Köln. Bei der Auswertung erstellen die Behörden digitale Kopien aller Daten, einschließlich der in der Cloud gespeicherten Inhalte.
Für die Betroffenen bedeutet die Maßnahme oft den Verlust ihres wichtigsten Kommunikationsmittels. Für viele sind diese Geräte die einzige Verbindung zu Familie und lebenswichtigen Dienstleistungen.
Auffällig ist Kölns Vorgehen vor allem deshalb, weil die Stadt die beschlagnahmten Geräte bis zur Abschiebung zurückbehält – anders als andere Kommunen. Die Praxis sorgt wegen ihres Umfangs und der Auswirkungen auf abschiebepflichtige Menschen für Aufmerksamkeit. Die Behörden betonen, die Maßnahme sei notwendig, um Identitäten gemäß dem neuen Gesetz zu überprüfen.






