24 January 2026, 10:51

Köln schlägt gegen illegale Uber-Fahrer und Verleihfirmen zu

Eine Gruppe von Menschen, die auf Fahrrädern die Straße vor dem Brandenburger Tor in Berlin, Deutschland, entlangfahren, mit Bäumen, Laternen, Ampeln und Gebäuden mit Fenstern im Hintergrund, unter einem bewölkten Himmel und dem Tor mit Statuen geschmückt.

Köln schlägt gegen illegale Uber-Fahrer und Verleihfirmen zu

Köln geht hart gegen Verleihfirmen vor, die mit Fahrdienstvermittlern wie Uber und Bolt zusammenarbeiten

Im vergangenen Jahr führte die Stadt Köln erstmals groß angelegte Kontrollen durch, die zu 366 Ordnungswidrigkeitsverfahren führten. Die Behörden verhängten gegen die Hälfte der überprüften Fahrzeuge Bußgelder und zogen 140 Fahrzeuge wegen illegalen Betriebs vom Verkehr ab.

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Die Überprüfungen deckten weitverbreitete Verstöße bei Fahrern auf, die Mietwagen für Fahrdienste nutzen. Häufig wurde gegen die Pflicht verstoßen, die Fahrzeuge nach jeder Fahrt zum Firmensitz zurückzubringen – eine Vorgabe, die das deutsche Recht vorschreibt. Viele Fahrer wurden zudem dabei ertappt, in Taxi-Vorrangzonen wie Flughäfen, Bahnhöfen und Ausgehvierteln auf Fahrgäste zu warten.

Zollbeamte verdächtigen einige Fahrer der Schwarzarbeit und des Sozialbetrugs. Ermittlungen deuten darauf hin, dass mehrere von ihnen Arbeitslosengeld bezogen, während sie in Vollzeit tätig waren. Gerichte haben bereits hohe Strafen gegen Fahrer und Verleihfirmen wegen dieser illegalen Praktiken verhängt. Die Kölner Taxi-Genossenschaft hat in über 100 Fällen rechtliche Schritte gegen Uber- und Bolt-Fahrer eingeleitet. Gleichzeitig prüfen die Behörden, ob Unternehmen Steuern hinterzogen oder Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung vorenthalten haben.

Uber betont, dass seine Partnerfirmen die Gesetze einhalten müssten und dass das Unternehmen in Deutschland keine eigene Flotte betreibe.

Die verschärften Kontrollen führten zu Bußgeldern, Fahrzeugbeschlagnahmungen und laufenden Ermittlungen. Fahrer und Verleihfirmen müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrs- und Arbeitsvorschriften verstoßen. Bisher wurde noch kein Kölner Unternehmen öffentlich mit den Sozialbetrugs- und Steuerhinterziehungsermittlungen in Verbindung gebracht.