Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen
Ein Gericht in Münster hat Klagen gegen die Räumung von Lützerath abgewiesen, einem Dorf in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler II. Das Urteil bestätigte, dass das Versammlungsrecht der Protestierenden nicht verletzt wurde, da ihnen alternative Flächen für Demonstrationen zur Verfügung standen. Die Entscheidung folgt auf jahrelangen Widerstand von Klimaaktivist:innen und lokalen Gruppen gegen den Kohleabbau in der Region.
Lützerath galt lange als Symbol des Widerstands gegen die Förderung fossiler Brennstoffe. Anfang 2023 führte die Räumung des Dorfs zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Aktivist:innen, die das Gelände besetzt hielten. Die Räumung war Teil der Pläne des Energiekonzerns RWE, den Tagebau Garzweiler II zu erweitern – trotz massiver Proteste.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen urteilte, dass das Betretungsverbot für das Firmengelände von RWE die Versammlungsfreiheit nicht einschränke. Das Unternehmen hatte das Gelände klar als nicht zugänglich gekennzeichnet, während die Behörden eine Ausweichfläche für Proteste bereitstellten. Die Richter:innen kamen zu dem Schluss, dass die Kläger:innen keine rechtliche Legitimation hatten, da ihr Recht auf Demonstrationen an anderen Orten unberührt blieb.
Zu den wichtigsten Gruppen im Widerstand zählten Ende Gelände, bekannt für großflächige Blockaden, sowie Letzte Generation, die mit spektakulären Aktionen wie dem Bemalen gelber Kreuze in Berlin 2022 auf sich aufmerksam machte. Auch das Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V. und lokale Bündnisse wie Buirer für Buir kritisierten die Praktiken von RWE und wiesen auf Umweltzerstörung und strukturelle Schäden hin. Weitere Organisationen wie der Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre zielten auf Hauptversammlungen des Konzerns ab und forderten ein Ende des Kohleabbaus.
Während große Umweltverbände wie NABU und BUND eigene juristische Schritte einleiteten, konzentrierte sich das Gericht auf die konkreten Klagen gegen die Räumung Lützeraths. Das Urteil betonte, dass Proteste weiterhin möglich seien – nur nicht auf dem Gelände von RWE.
Mit der Abweisung der Klage bleibt die Räumung Lützeraths rechtmäßig, und RWE kann die Abbauarbeiten fortsetzen. Aktivist:innen dürfen zwar in ausgewiesenen Zonen demonstrieren, nicht jedoch auf Firmenbesitz. Die Entscheidung beendet damit ein Kapitel in dem langjährigen Konflikt um den Kohleabbau in der Region.






