01 January 2026, 07:10

Gynäkologe klagt gegen katholisches Krankenhaus wegen Abtreibungsverbots

Eine Frau mit einem Baby in den Armen, mit einem hellen Licht im Hintergrund.

Chefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Gynäkologe klagt gegen katholisches Krankenhaus wegen Abtreibungsverbots

Ein leitender Gynäkologe klagt gegen die strengen Abtreibungsrichtlinien eines katholischen Krankenhauses. Joachim Volz, der am Lippstädter Klinikum einst medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchführte, sieht sich nun mit einem Verbot konfrontiert – seit die neue Krankenhausleitung die Regeln verschärft hat. Diese Woche begann die Verhandlung über seine Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm.

Der Konflikt eskalierte, als das in katholischer Trägerschaft stehende Krankenhaus Abbrüche nur noch in Fällen zuließ, in denen Leben oder körperliche Gesundheit der Schwangeren akut gefährdet sind. Volz und sein Team hatten zuvor nach medizinischer Indikation gehandelt, doch die neuen Vorgaben setzen ihre fachliche Einschätzung außer Kraft.

Ein Arbeitsgericht wies Volz’ Klage zunächst ab und bestätigte das Recht des Krankenhauses, das Verbot im Rahmen seiner Leitungsbefugnis durchzusetzen. Daraufhin legte er Berufung ein, die nun in Hamm verhandelt wird. Der Fall sorgt bundesweit für Aufsehen: Rund 2.000 Demonstranten versammelten sich bei der ersten Verhandlung in Lippstadt, um gegen die Einschränkungen zu protestieren.

Volz stützt seine Argumentation auf Patientenautonomie, ärztliche Ethik und deutsches Recht. Das Verbot untergrabe, so seine Kritik, die Handlungsfähigkeit von Ärzten in lebenswichtigen Entscheidungen. Seine Online-Petition "Ich bin Arzt – Meine Hilfe ist kein Verbrechen!" hat bisher über 292.000 Unterschriften gesammelt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Im Berufungsverfahren wird nun geklärt, ob die Krankenhauspolitik medizinische und rechtliche Standards außer Kraft setzen darf. Eine Entscheidung wird nach Abschluss der mündlichen Verhandlung am 5. Februar erwartet. Das Urteil könnte richtungsweisend dafür werden, wie religiöse Einrichtungen in Deutschland Gesundheitsversorgung gestalten.