09 December 2025, 21:51

Grundsteuer-Urteil aus Gelsenkirchen kippt Pläne in NRW-Städten

Ein Van auf der Straße mit einer Flaggengestaltung und Text auf der Seite, mit einem Haus und Bäumen im Hintergrund.

Grundsteuer-Urteil aus Gelsenkirchen kippt Pläne in NRW-Städten

Verwaltungsgerichtsurteil zu Grundsteuer sorgt für Aufruhr – CDU ruft zur Besonnenheit auf

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Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Bemessung der Grundsteuer für nichtwohnliche Grundstücke verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle auf dieser Grundlage ergangenen Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht hat in der "politischen Landschaft Solingens" für Wirbel gesorgt.

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Pläne zur Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen durcheinandergebracht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die erhöhten Steuersätze für Gewerbeimmobilien in Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen für rechtswidrig. Die am 4. Dezember 2025 verkündete Entscheidung hat eine politische Debatte ausgelöst und zu Mahnungen zur Zurückhaltung seitens der CDU geführt.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die angehobenen Sätze gegen das verfassungsmäßige Gebot der Steuergerechtigkeit verstoßen. Besonders in Solingen sorgt das Urteil für Unruhe, wo lokale Politiker nun ihre Vorgehensweise überdenken. Die Freien Demokraten (FDP) begrüßten hingegen die Entscheidung und argumentierten, sie bringe dringend benötigte Klarheit in die anhaltende Diskussion über differenzierte Bemessungssätze.

Mit dem Urteil sind die höheren Steuersätze in den vier Großstädten vorerst gestoppt. Mögliche Berufungen könnten noch folgen, und formelle Anpassungen des Systems werden voraussichtlich noch Jahre auf sich warten lassen. Bis dahin müssen Kommunen und politische Gruppen eine Phase rechtlicher und finanzieller Unsicherheit bewältigen.