Gerichtsurteil stärkt Ärzte – doch Abbruchversorgung bleibt prekär
Kunigunde SegebahnGerichtsurteil stärkt Ärzte – doch Abbruchversorgung bleibt prekär
Ein aktuelles Gerichtsurteil in Deutschland hat die Debatte über den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in konfessionell gebundenen Krankenhäusern neu entfacht. Die Entscheidung im sogenannten Volz-Fall aus dem Jahr 2024 stellte klar, dass einzelnen Ärztinnen und Ärzten nicht verboten werden darf, in ihren Privatpraxen Abbrüche durchzuführen – selbst wenn sie in einer kirchlichen Einrichtung angestellt sind. Doch das grundsätzliche Problem institutioneller Restriktionen bleibt ungelöst: Viele Krankenhäuser schränken die Leistungen nach wie vor aus religiösen Gründen ein.
Der Fall offenbart Versorgungslücken, die sich durch Fusionen mit kirchlichen Trägern weiter verschärfen – und Frauen damit immer weniger Optionen lassen. Nun drängen Politiker auf Reformen, um sicherzustellen, dass Krankenhäuser, insbesondere solche mit öffentlicher Finanzierung, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied zugunsten von Dr. Joachim Volz, einem Gynäkologen, der gegen das Verbot seines Krankenhauses in Lippstadt klagte, in seiner Privatpraxis Abbrüche vorzunehmen. Das Urteil ermöglicht ihm die Wiederaufnahme der Behandlungen, doch seine Reichweite ist begrenzt: Es gilt nur für Volz persönlich und schafft keinen Präzedenzfall für andere Kliniken. Viele katholische und evangelische Einrichtungen halten weiterhin an selektiven Verboten fest – mit der Folge, dass Frauen je nach Standort ungleich Zugang zu entsprechenden Leistungen haben.
Das Problem geht über Einzelschicksale hinaus. Eine bundesweite Studie, der Elsa-Bericht, wies auf massive Engpässe in der Abbruchsversorgung hin, die durch Krankenhausfusionen mit kirchlichen Trägern noch verschärft werden. Diese Einrichtungen verweigern oft selbst dann Abbrüche, wenn in der Region keine Alternativen existieren. Nach deutschem Recht gilt zwar das Recht auf Verweigerung für Einzelpersonen – nicht jedoch für ganze Organisationen. Dennoch verhängen viele Kliniken pauschale Beschränkungen.
Als Reaktion arbeitet die Bundestagsabgeordnete Ulle Schauws mit ihrer Fraktion an einem Antrag, der Krankenhäuser verpflichten soll, ausreichend Personal einzustellen, das bereit ist, Abbrüche durchzuführen. Der Vorschlag stößt in der schwarz-roten Koalition auf Zustimmung, wo einige Mitglieder die Idee unterstützen. Gesundheitsaktivistinnen und -aktivisten fordern unterdessen schnelle Maßnahmen – darunter die langfristige Streichung des Abbruchverbots aus Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs. Derzeit liegt der Fokus jedoch darauf, bestehende Versorgungsauflagen durchzusetzen, besonders in öffentlich geförderten Häusern.
Das Volz-Urteil hat zwar die Rechte einzelner Ärztinnen und Ärzte gestärkt, doch systemische Hürden bestehen fort. Konfessionell gebundene Krankenhäuser schränken Abbruchsleistungen weiterhin ein – trotz der gesetzlichen Pflicht, Versorgungslücken zu schließen, wenn keine Alternativen verfügbar sind. Die Politik steht nun unter Druck, Reformen auf den Weg zu bringen, die flächendeckenden Zugang sichern: durch Personalvorgaben und eine konsequentere Umsetzung geltender Regeln.






