10 February 2026, 17:12

Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Netznutzung

Eine Luftaufnahme eines Mobilfunkmasts auf einem Feld, umgeben von Bäumen, Häusern und einer Straße.

Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Netznutzung

Ein deutsches Gericht hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom rund 30 Millionen Euro für Netznutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil markiert einen bedeutenden Moment in der anhaltenden europäischen Debatte um die sogenannte "fair share"-Regelung, bei der Telekommunikationsanbieter finanzielle Beiträge von großen US-Technologiekonzernen für Infrastrukturkosten fordern.

Der Fall geht auf einen Streit über unbezahlte Gebühren zurück, der bis ins Jahr 2021 reicht, als Meta die Zahlungen für Datentransportdienstleistungen einstellte, die der deutsche Netzbetreiber erbracht hatte.

Der Rechtsstreit begann, als Metas Tochterunternehmen Edge Network 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom einstellte. Der Telekommunikationsriese argumentierte, ihm stünden Entschädigungen für den Transport des Datenverkehrs zu, während Meta entgegenhielt, es habe weder einen formalen Vertrag noch eine Zahlungsverpflichtung gegeben. Das Unternehmen behauptete, die Deutsche Telekom habe Meta keine direkten Dienstleistungen erbracht, sondern lediglich den Endnutzern.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies Metas Verteidigung zurück und entschied, dass die Deutsche Telekom Anspruch auf Bezahlung für die erbrachten Leistungen habe. Zwar lehnte das Gericht die Behauptung ab, der Netzbetreiber besitze eine marktbeherrschende Stellung, bestätigte jedoch das Prinzip, dass Netzanbieter berechtigt sind, Gebühren für die Datenübertragung zu erheben. In der Begründung hieß es zudem, Edge Network hätte den Datenverkehr über konkurrierende Anbieter umleiten können, dies jedoch nicht getan.

Die Entscheidung baut auf einem früheren Urteil einer unteren Instanz auf und erhöht die Gesamtsumme auf 30 Millionen Euro, indem ein längerer Zeitraum berücksichtigt wird. Der Fall spiegelt einen größeren Wandel in Europa wider, wo Telekommunikationsunternehmen darauf drängen, dass Tech-Konzerne sich an den Netzkosten beteiligen. Seit 2021 sind Unternehmen wie Google, Meta und Amazon von einer grundsätzlichen Ablehnung zu freiwilligen Infrastrukturinvestitionen und Erlösbeteiligungsmodellen in ausgewählten EU-Märkten übergegangen – nicht zuletzt aufgrund von Regulierungsdruck und anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen.

US-Technologieunternehmen argumentieren, ihre Plattformen würden die Nachfrage der Verbraucher nach Internetdiensten steigern und damit indirekt den Netzbetreibern zugutekommen. Die Telekommunikationsanbieter hingegen bestehen darauf, dass der hohe Datenverkehr dieser Konzerne die Infrastruktur belaste und finanzielle Beiträge rechtfertige.

Das Urteil schafft einen rechtlichen Präzedenzfall und bestätigt, dass Netzbetreiber Tech-Unternehmen für den Datenverkehr in Rechnung stellen dürfen. Meta muss nun 30 Millionen Euro an die Deutsche Telekom zahlen, was diesen konkreten Streit beilegt, die grundsätzlichen Spannungen in der Branche jedoch ungelöst lässt.

Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der europäische Regulierungsbehörden weiterhin auf ein "fair share"-Modell drängen, während Tech-Konzerne ihre Haltung angesichts von rechtlichem und politischem Druck schrittweise anpassen.