Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung der TH OWL-Studiengänge aus Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL), Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen, vorläufig gestoppt. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass eine vollständige Schließung des Campus gegen die Hochschulgesetze in Nordrhein-Westfalen verstoßen würde. Die Entscheidung folgt auf einen Streit über die im Frühjahr dieses Jahres eingereichten Umstrukturierungsvorschläge der Hochschule.
Die TH OWL hatte geplant, Lehrangebote von Höxter nach Detmold oder Lemgo zu verlegen, nachdem interne Studien aus den Jahren 2023–2024 wirtschaftliche Vorteile naheliegend erschienen ließen. Anfang 2025 reichte die Hochschule dem Wissenschafts- und Kulturministerium des Landes einen Umstrukturierungsplan ein, in dem sie argumentierte, der Standort Höxter werde zu wenig genutzt. Als Rechtsgrundlage berief sie sich auf § 79 des Hochschulgesetzes NRW und verwies auf Kosteneffizienz sowie rückläufige Studierendenzahlen.
Das Gericht wies den Antrag zurück und stellte klar, dass die Schließung eines gesamten Campus nicht in die Zuständigkeit der Hochschule falle. Zudem müsse der Standort Höxter betrieben werden, da er im Landesrecht ausdrücklich genannt werde. Zwar räumte das Gericht dem Land das Recht ein, in die Hochschulplanung einzugreifen, bestand jedoch darauf, dass zunächst ein konkretes Nutzungskonzept für Höxter erarbeitet werden müsse.
Die Landesregierung hatte die Pläne der Hochschule zuvor bereits geprüft und als nicht vereinbar mit der übergeordneten Bildungspolitik bewertet. Nun fordert sie ein detailliertes Zukunftskonzept für den Standort Höxter, bevor weitere Änderungen umgesetzt werden dürfen.
Mit dem Urteil darf die TH OWL ihre Verlegungspläne nicht ohne Klärung des rechtlichen Status des Höxterer Campus umsetzen. Die Hochschule muss nun gemeinsam mit dem Land eine tragfähige Nutzungsstrategie entwickeln. Bis dahin läuft der Lehrbetrieb in Höxter wie bisher weiter.






