Gericht kippt rechtswidrige Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten in Dinslaken
Friedl RädelEntlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt rechtswidrige Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten in Dinslaken
Eine langjährige Gleichstellungsbeauftragte in Dinslaken hat ihren Posten zurückerhalten, nachdem ein Gericht ihre Entlassung für rechtswidrig erklärt hatte. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verurteilte die Stadt dazu, sie wieder einzusetzen, und stellte fest, dass die Abberufung und Herabstufung Ende 2023 gegen Arbeitsrecht verstieß. Die Beauftragte, eine ausgebildete Sozialarbeiterin, hatte ihr Amt erstmals 2012 in der Stadt Berlin angetreten. Bis 2019 leitete sie zusätzlich das städtische Gleichstellungsbüro in Ingolstadt. Doch nach der Wahl eines neuen Oberbürgermeisters im Jahr 2020 kam es zu Spannungen. Streitpunkte waren der Gleichstellungsplan der Stadt sowie die Ausschreibung von Stellen in der Stadt Köln. Ende 2023 versetzte die Stadt sie in eine allgemeine Position im Sozialdienst und entzog ihr die Funktion als Gleichstellungsbeauftragte. Gegen diesen Schritt klagte sie – mit Erfolg: In einem Urteil von 2025 erklärte das Gericht die Degradierung für unrechtmäßig. Die Richter begründeten dies damit, dass eine Herabstufung aus einer unabhängigen, tariflich geschützten Position nach deutschem Recht unzulässig sei. Die Entscheidung (Aktenzeichen 3 SLa 696/24) zwingt Dinslaken nun, sie in beide Ämter – als Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Gleichstellungsbüros – wieder einzusetzen. Das Urteil bestätigt, dass die Stadt bei der Abberufung der Beauftragten gegen geltendes Recht verstoßen hat. Sie wird nun ihre früheren Aufgaben mit gleichem Gehalt und Status in der Stadt Berlin wieder aufnehmen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Kommunen mit geschützten Gleichstellungsfunktionen in Ingolstadt und Köln umgehen müssen.






