Gericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram wegen falscher Anklage
Friedl RädelGericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram wegen falscher Anklage
Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC, ein in Dubai ansässiges Unternehmen mit Verbindungen zum Messengerdienst, aufgehoben. Das Bonner Amtsgericht urteilte, dass die Behörden nicht nachweisen konnten, dass das Unternehmen Telegram während des fraglichen Zeitraums betrieb. Die Strafen waren ursprünglich im Oktober 2022 wegen angeblicher Verstöße gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verhängt worden. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hatte die Bußgelder verhängt, nachdem es Telegram vorwarf, nicht ausreichend gegen Hasskriminalität im Internet vorzugehen. Die Behörden argumentierten, die Plattform verfüge über kein ordnungsgemäßes Beschwerdesystem und habe keinen Vertreter in Deutschland bestellt – beides gesetzliche Pflichten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass sich die Vorwürfe des BfJ gegen die falsche Rechtsperson richteten. Statt gegen Telegram FZ-LLC deuteten die Beweise darauf hin, dass in der Zeit von Februar 2021 bis Juni 2022 die Telegram Messenger Inc. für den Betrieb verantwortlich war. Da kein Nachweis erbracht werden konnte, dass Telegram FZ-LLC die Plattform in diesem Zeitraum führte, wurden die Strafen für nichtig erklärt. Das Urteil offenbart ein zentrales Versäumnis in der Rechtsdurchsetzung durch das BfJ. Obwohl die Geldstrafen Ende 2022 verhängt wurden, kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Behörde das falsche Unternehmen als Betreiber identifiziert hatte. Die Entscheidung bedeutet, dass Telegram FZ-LLC die Strafe in Höhe von 5,1 Millionen Euro nicht zahlen muss. Der Fall wirft zudem Fragen auf, wie deutsche Behörden die richtigen rechtlichen Entitäten hinter digitalen Plattformen ermitteln und zur Verantwortung ziehen. Ob das BfJ gegen das Urteil Berufung einlegen wird, steht bisher noch nicht fest.






