Freiburger Gericht kippt Grundsteuer-Bewertung: Garten ist kein Bauland
Angelo ReuterFreiburger Gericht kippt Grundsteuer-Bewertung: Garten ist kein Bauland
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für Bauland gilt: Der Garten ist keins, urteilt Gericht gegen Finanzamt
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Ein Rechtsstreit um die Grundsteuer in Freiburg im Breisgau ist zugunsten zweier Hausbesitzer entschieden worden. Das Ehepaar hatte die Bewertung ihres 1.200 m² großen Grundstücks durch das Finanzamt angefochten, das als Bauland und nicht als landwirtschaftliche oder Gartenfläche eingestuft worden war. Das Finanzgericht Düsseldorf urteilte, dass die Behörde den Bodenwert um Zehntausende Euro zu hoch angesetzt habe.
Die Hausbesitzer, die auf einem Wohngrundstück am Siedlungsrand leben, argumentierten, dass ihr angrenzendes Grundstück als Garten genutzt werde und daher mit 5,50 Euro pro Quadratmeter besteuert werden müsse. Das Finanzamt hingegen bewertete es mit 90 Euro pro Quadratmeter – was zu einem Bodenwert von 91.800 Euro statt der von den Eigentümern geltend gemachten 6.600 Euro führte. Dies folgte einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2023 (Aktenzeichen VIII R 14/21), in dem ein ähnlicher Fall aus Freiburg verhandelt worden war: Dort wurde ein Grundstück von einer landwirtschaftlichen Nutzung (Bewertung: 28.000 Euro) in Bauland (360.000 Euro) umgestuft.
Das Gericht stellte fest, dass das Finanzamt zu Unrecht Bauland-Sätze auf ein Grundstück angewandt habe, das nach dem Freiburger Flächennutzungsplan nicht kurzfristig bebaut werden dürfe. Laut dem Freiburger Bodenrichtwertbericht von 2022 gelten Standardwerte für unbebaute Grundstücke in Randlagen nur, wenn eine Bebauung rechtlich zulässig ist. Da das Grundstück der Hausbesitzer tatsächlich landwirtschaftlich genutzt werde, erklärte das Finanzgericht den Steuerbescheid für rechtswidrig und als Verletzung ihrer Rechte.
Das Finanzgericht Düsseldorf gab der Klage der Hausbesitzer statt und bestätigte, dass der Bodenrichtwert von 5,50 Euro pro Quadratmeter hätte angesetzt werden müssen. Das Urteil steht im Einklang mit früheren Entscheidungen und unterstreicht, dass unbebaute Grundstücke nach ihrer tatsächlichen Nutzung – und nicht nach potenzieller künftiger Bebauung – besteuert werden müssen.
Die Entscheidung entlastet die Hausbesitzer deutlich. Das Urteil klärt, wie unbebaute Grundstücke in Randlagen für steuerliche Zwecke zu bewerten sind. Das Freiburger Finanzamt muss die Immobilie nun auf Basis der aktuellen landwirtschaftlichen Einstufung neu berechnen.






