31 January 2026, 02:54

Falschmeldung zu ukrainischen Rentnern: Warum das virale Video täuscht

Ein altes, vergilbtes Dokument mit einem kreisförmigen, schwarz umrandeten Stempel, das schwarze Tintenzeichen enthält, wahrscheinlich ein Brief der deutschen Regierung.

Falschmeldung zu ukrainischen Rentnern: Warum das virale Video täuscht

Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete in Deutschland, die angeblich ohne eigene Beitragszahlungen Renten erhalten. In den Aufnahmen kommt Michael Hasenkamp zu Wort, ein Kommunalpolitiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen. Seine Aussagen verdrehen die Fakten zu einem geplanten Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine.

Das Video suggeriert, dass 114.000 ukrainische Geflüchtete mit 60 in Rente gehen könnten – obwohl in Deutschland ein höheres Renteneintrittsalter gilt. Zudem wird fälschlich behauptet, dass 3,2 Millionen Rentner in Deutschland aufgrund ähnlicher Abkommen Leistungen beziehen, ohne jemals in die Rentenkasse eingezahlt zu haben.

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Tatsächlich ist das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine von ukrainischer Seite noch nicht ratifiziert worden. Sollte es in Kraft treten, würde es Doppelversicherungen vermeiden und die Anrechnung von Beitragszeiten aus beiden Ländern ermöglichen. Ein vorzeitiger Renteneintritt oder Rentenbezüge ohne vorherige Einzahlungen wären damit jedoch nicht möglich.

Für alle Rentner in Deutschland – einschließlich Geflüchteter – gilt das gesetzliche Renteneintrittsalter. Beitragszeiten aus anderen Ländern können zwar auf die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden, doch eine Rente ohne vorherige Einzahlungen gibt es nicht.

Die im Video aufgestellten Behauptungen, ukrainische Geflüchtete könnten ohne Beitragszahlungen Renten beziehen, sind schlicht falsch. Das geplante Abkommen sieht lediglich die Zusammenrechnung von Beitragszeiten vor – die Anspruchsvoraussetzungen bleiben unverändert. Bislang ist der Vertrag nicht in Kraft getreten, und es gelten weiterhin die üblichen Rentenvoraussetzungen.