EU führt "Nur Ja heißt Ja" ein – ein Meilenstein gegen sexualisierte Gewalt
Kunigunde SegebahnEU führt "Nur Ja heißt Ja" ein – ein Meilenstein gegen sexualisierte Gewalt
Deutschland führte nach den Massenübergriffen in Köln 2015 das "Nein heißt Nein"-Prinzip im Sexualstrafrecht ein. Nun geht die Europäische Kommission einen Schritt weiter – mit einer Resolution für "Nur Ja heißt Ja". Damit sollen Opfer sexualisierter Gewalt in ganz Europa besser geschützt werden.
Die Forderung nach klareren Regelungen zur Einwilligung gewann an Dringlichkeit, nachdem in der Silvesternacht 2015 in Köln Hundert Frauen Übergriffe meldeten. Deutschland reagierte mit der Einführung von "Nein heißt Nein" – eine Regelung, die besagt, dass ein explizites Nein respektiert werden muss. Doch Expert:innen kritisierten, dass dieser Standard Lücken ließ: Schweigen oder Angst könnten Opfer daran hindern, sich zu wehren oder deutlich "Nein" zu sagen.
Widerstand gegen strengere Gesetze gab es vor allem aus konservativen Kreisen. Manche Kritiker:innen behaupteten, verschärfte Regeln führten zu absurden Forderungen – etwa, dass vor dem Sex schriftliche Verträge unterzeichnet werden müssten. Dennoch trieb der Fall der Niederländerin Gisele Pelidot die EU zum Handeln. Ihr Fall, in dem Mängel bei der Einwilligungsregelung offengelegt wurden, zeigte die Dringlichkeit einer Reform.
Die neue Resolution stellt klar: Einwilligung muss frei und aktiv gegeben werden. Fehlender Widerstand, passives Verhalten oder sogar subtile Signale können nun als keine Zustimmung gewertet werden. Mehrere Länder, darunter Schweden, Belgien und Frankreich, haben bereits "Nur Ja heißt Ja"-Regelungen eingeführt oder bereiten diese vor. Die EU-Entscheidung zielt auf eine einheitliche Herangehensweise in allen Mitgliedstaaten ab.
Der Wechsel von "Nein heißt Nein" zu einem proaktiveren Standard markiert einen Paradigmenwechsel. Einwilligung wird nun als aktive, klare Zustimmung definiert – nicht als bloße Abwesenheit von Widerstand. Da mehrere europäische Staaten ähnliche Gesetze bereits umsetzen, könnte dieser Schritt die juristische Behandlung sexualisierter Gewalt grundlegend verändern.






