15 December 2025, 19:20

DSGVO-Urteil: Versteckte Daten gelten nicht als gelöscht – was das für Unternehmen bedeutet

Ein Blatt Papier mit Text und Abbildungen von Menschen.

DSGVO-Urteil: Versteckte Daten gelten nicht als gelöscht – was das für Unternehmen bedeutet

"Verstecken reicht nicht" – Urteil verlangt unwiderrufliche Löschung von Daten für DSGVO-konforme Löschung

Ein wegweisendes Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf (S 16 AS 2347/21) zieht klare Grenzen für die Löschpflichten im Datenschutz: Das bloße Ausblenden personbezogener Daten in einer Software gilt nicht als echte Löschung im Sinne der DSGVO.

Veröffentlichungsdatum: 6. Dezember 2025, 10:20 Uhr MESZ

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Ein aktuelles Urteil des Düsseldorfer Sozialgerichts hat präzisiert, was unter einer ordnungsgemäßen Datenlöschung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstehen ist. Die Richter stellten klar: Informationen lediglich zu verstecken – während sie weiterhin abrufbar bleiben –, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Unternehmen sehen sich damit strengeren Pflichten gegenüber, ihre IT-Systeme so auszugestalten, dass personbezogene Daten auf Anfrage unwiderruflich gelöscht werden können.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob eine "Ausblendfunktion" in einer Software dem in der DSGVO verankerten "Recht auf Vergessenwerden" entspricht. Das Gericht wies diese Praxis zurück und betonte, dass eine Löschung die personenenbezogenen Bezüge aus den Daten entfernen müsse – idealerweise auf eine Weise, die nicht rückgängig gemacht werden kann. Gleichzeitig wies es die Behauptung zurück, technische Grenzen machten eine vollständige Löschung unmöglich. Vielmehr seien Softwareanbieter gefordert, ihre Systeme von vornherein so zu konzipieren, dass eine echte Löschung möglich sei.

Das Urteil setzt einen deutlichen Präzedenzfall: DSGVO-konforme Löschung bedeutet die unwiderrufliche Entfernung personbezogener Daten – nicht deren bloße Verbergung. Unternehmen, die auf veraltete oder nicht konforme Software setzen, könnten gezwungen sein, in Updates zu investieren oder rechtliche Risiken einzugehen. Vorerst liegt die Verantwortung bei sowohl den Datenverantwortlichen als auch den Softwareherstellern, ihre Systeme mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen.