30 January 2026, 13:41

Drogenfahrt ohne Führerschein: 40-Jähriger mit gefälschten Kennzeichen in Euskirchen gestoppt

Eine Reihe von Polizeiwagen, die auf einer Straße vor dem Brandenburger Tor in Berlin, Deutschland, geparkt sind, mit Menschen auf Fahrrädern und Stehenden, Barrieren, Bäumen und einem Bogen mit Statuen im Hintergrund.

Drogenfahrt ohne Führerschein: 40-Jähriger mit gefälschten Kennzeichen in Euskirchen gestoppt

40-Jähriger aus Rheinland-Pfalz bei Verkehrskontrolle in Euskirchen mit schwerwiegenden Verstößen gestoppt

Ein 40-jähriger Mann aus Rheinland-Pfalz wurde von der Polizei in Euskirchen am Steuer eines nicht zugelassenen Fahrzeugs angehalten. Der Vorfall ereignete sich im Rahmen einer routinemäßigen Verkehrskontrolle auf der Oststraße, bei der Beamte schnell mehrere Verstöße feststellten.

Der Fahrer konnte auf Nachfrage keinen gültigen Führerschein vorweisen. Die Kennzeichen seines Wagens waren in den Polizeisystemen als auffällig markiert, woraufhin sie sofort beschlagnahmt wurden. Als die Beamten zudem Anzeichen einer Beeinträchtigung bemerkten, führten sie einen vorläufigen Drogentest durch – mit positivem Ergebnis.

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Bei einer Durchsuchung des Mannes wurden geringe Mengen Betäubungsmittel sichergestellt. Er wurde anschließend zur Polizeidienststelle Euskirchen gebracht, wo eine Blutprobe für weitere Analysen entnommen wurde. Spätere Untersuchungen bestätigten, dass er unter Drogeneinfluss gefahren war.

Zudem stellte sich heraus, dass das Fahrzeug über keine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung verfügte. Bei näherer Prüfung stießen die Ermittler auf Hinweise auf Urkundenfälschung in Verbindung mit dem Auto. Dem Mann drohen nun mehrere Anklagepunkte, darunter Fahren ohne Führerschein, Drogenfahrt, Versicherungsverstöße, Urkundenfälschung und Besitz von Betäubungsmitteln.

Der Fall wurde der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt. Die beschlagnahmten Kennzeichen bleiben vorerst in Polizeigewahrsam, die Blutprobe dient als Beweismittel vor Gericht. Bei einer Verurteilung müssen mit Strafen für alle fünf im Rahmen der Kontrolle festgestellten Delikte gerechnet werden.