Bundesgericht bestätigt: Ohne Pass keine Einbürgerung in Deutschland
Kunigunde SegebahnEntscheidung: In der Regel ist ein Identitätsnachweis für die Einbürgerung in Deutschland erforderlich - Bundesgericht bestätigt: Ohne Pass keine Einbürgerung in Deutschland
Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
Teaser: Urteil: Nachweis der Identität meist Pflicht für Einbürgerung in Deutschland
Vorspann: Urteil: Identitätsnachweis für Einbürgerung in Deutschland grundsätzlich erforderlich
Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025, 14:49 Uhr
Schlagwörter: Einbürgerung, Verwaltungsgericht, Düsseldorf, Identitätsnachweis, Deutschland, Mettmann, Urteil, Passpflicht, Rechtsprechung, Politik, Allgemeine Nachrichten
Artikeltext: Ein syrischer Flüchtling ist mit seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gescheitert, nachdem er sich weigerte, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass der Pass weiterhin das Hauptmittel zur Identitätsprüfung bei Einbürgerungen bleibt. Damit hob es ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf, das den Antrag des Mannes noch unterstützt hatte.
Im konkreten Fall geht es um einen 1994 in Syrien geborenen 30-Jährigen, der seit 2014 in Deutschland lebt. Die Behörden in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) lehnten seinen Einbürgerungsantrag ab, weil er keinen syrischen Pass beantragen wollte. Sie begründeten dies damit, dass ohne Pass seine Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden könne.
Das Urteil unterstreicht die Passpflicht als primären Identitätsnachweis in Einbürgerungsverfahren. Antragsteller, die keinen Pass beschaffen können, müssen nachweisen, dass sie sich darum bemüht haben und warum eine Ausstellung verweigert wurde. Die Entscheidung hat Auswirkungen darauf, wie künftige Einbürgerungsanträge in ähnlichen Fällen geprüft werden.






