01 May 2026, 10:33

Bau- und Nutzungsstopp für geplante 380-Kilovolt-Freileitung bis 2029 verhängt

Großes Gebäude mit zahlreichen Stromleitungen davor, umgeben von städtischer Infrastruktur einschließlich Strommasten, Kabeln, Fahrzeugen, Absperrpollern, Verkehrskegeln, Topfpflanzen, Namensschildern, Geländern und einem klaren blauen Himmel.

Bau- und Nutzungsstopp für geplante 380-Kilovolt-Freileitung bis 2029 verhängt

Bau- und Nutzungsstopp für geplante 380-Kilovolt-Freileitung verhängt

Für Gebiete, die für den Bau einer neuen 380-Kilovolt-Hochspannungsfreileitung vorgesehen sind, gilt ab dem 4. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2029 ein Veränderungssperre. Betroffen sind Flächen zwischen den Umspannwerken Westerkappeln und Gersteinwerk. Anwohner und Unternehmen können die betroffenen Zonen vor Inkrafttreten der Regelung online einsehen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Während der Sperrfrist sind umfangreiche Veränderungen im vorgesehenen Trassenkorridor untersagt. Dazu zählen die Intensivierung von Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, Neubauten sowie der Bau von Leitungen oder Kabeln. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass das Gelände für die geplante Stromtrasse freigehalten wird.

Das Projekt ist in vier planfeststellungsrechtliche Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt erstreckt sich vom Umspannwerk Westerkappeln bis zur Kreisgrenze Steinfurt/Warendorf. Die Amprion GmbH plant, das Genehmigungsverfahren für den südlichen Teil der Strecke Anfang 2029 einzuleiten.

Details zur Sperre – einschließlich Kartenmaterial – können vom 1. bis 19. Mai 2026 öffentlich eingesehen werden. Die Unterlagen stehen auf der Website der Bezirksregierung Münster zur Verfügung. Der genaue Verlauf der Freileitung wird in späteren Planungsphasen festgelegt.

Die Veränderungssperre stellt sicher, dass das Gelände bis zum Baubeginn nutzbar bleibt. Die Amprion GmbH wird 2029 den ersten Genehmigungsantrag einreichen – ein weiterer Meilenstein für das Vorhaben. Bis dahin bleiben die Einschränkungen bestehen, um spätere Konflikte mit den Bauarbeiten zu vermeiden.

Quelle