Anwalt stoppt heimliche Videoaufnahmen von Moderatorin Verena Kerth vor Gericht
Angelo ReuterAnwalt stoppt heimliche Videoaufnahmen von Moderatorin Verena Kerth vor Gericht
Anwalt Constantin Martinsdorf verteidigt Moderatorin Verena Kerth erfolgreich in prominentem Persönlichkeitsrechtsstreit
Der Jurist Constantin Martinsdorf hat die Fernseh- und Radiomoderatorin Verena Kerth in einem vielbeachteten Verfahren zum Schutz der Privatsphäre erfolgreich vertreten. Im Mittelpunkt des Streits standen heimlich aufgenommene Filmaufnahmen von Kerth, die später in einer Dokumentation verwendet wurden. Martinsdorf erwirkte eine einstweilige Verfügung, um die weitere Verbreitung des Materials zu stoppen.
Vor dem Landgericht Köln vertrat Martinsdorf Kerth gegen die unbefugte Nutzung ihres Bildnisses. Die umstrittenen Aufnahmen waren ohne ihr Wissen entstanden und warfen Fragen nach Verstößen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf. Deutsche Gerichte verlangen in solchen Fällen in der Regel substanzielle Beweise und prüfen auch das eigene Verhalten der betroffenen Person.
Martinsdorf, ein Spezialist für Medien- und Urheberrecht, handelte schnell und beantragte eine Eilentscheidung. In solchen Fällen sind Schnelligkeit und Präzision oft entscheidend – insbesondere, wenn es darum geht, die weitere Verbreitung sensiblen Materials zu verhindern. Die einstweilige Verfügung wurde bewilligt und untersagt den Produzenten der Dokumentation, die Aufnahmen weiter zu verbreiten.
Mit Kanzleisitz in Bergisch Gladbach und Köln ist Martinsdorf für die Bietmann Rechtsanwaltsgesellschaft tätig, die 2019 gegründet wurde. Während die Kanzlei vor allem für Steuerberatung und Wirtschaftsstrafrecht bekannt ist, hat sie sich auch im Medienrecht einen Namen gemacht. Öffentliche Statistiken, wie lange vergleichbare Verfahren am Kölner Landgericht dauern, gibt es jedoch nicht. Zivilprozesse in Deutschland ziehen sich in der Regel pro Instanz ein bis drei Jahre hin, durch Berufungen kann sich das Verfahren jedoch auf insgesamt fünf bis zehn Jahre ausdehnen.
Die einstweilige Verfügung stellt sicher, dass die Aufnahmen nicht weiter zirkulieren und schützt so Kerths Privatsphäre. In Persönlichkeitsrechtsstreitigkeiten werden Gerichte auch künftig die Beweislage sorgfältig abwägen. Mit dem aktuellen Urteil ist jedoch eine klare Grenze gegen die unbefugte Verwendung privater Aufnahmen gesetzt.






