97-Millionen-Streit: Sollte Neunkirchen-Seelscheid eine neue Förderschule bauen – oder Inklusion stärken?
Friedl Rädel97-Millionen-Streit: Sollte Neunkirchen-Seelscheid eine neue Förderschule bauen – oder Inklusion stärken?
Ein Bündnis aus Behindertenrechtsgruppen, Elternverbänden und Sozialverbänden stellt die Pläne für eine neue Förderschule in Neunkirchen-Seelscheid mit Kosten von 97 Millionen Euro infrage. Die Allianz wirft dem Vorhaben vor, gegen das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen zu verstoßen, da es die getrennte Beschulung von Kindern mit Behinderungen fördere – statt inklusiven Unterricht an Regelschulen zu stärken.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR), der für den Bau verantwortlich ist, sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, gesetzliche Vorgaben zur Priorisierung von Inklusion zu missachten. Die geplante Einrichtung soll 180 Schüler:innen mit körperlichen Behinderungen aufnehmen. Gegner:innen argumentieren jedoch, dass bestehende Schulen in der Region diese Kinder mit minimalen Anpassungen integrieren könnten. Laut dem Bündnis müssten die Regelschulen im Schnitt pro Jahrgang nur eine:n zusätzliche:n Schüler:in aufnehmen.
Eva-Maria Thoms, Sprecherin des Elternverbandes Mittendrin, betont, dass das Gesetz inklusive Bildung vorschreibe. Sie plädiert dafür, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen sollten – anstatt in Sondereinrichtungen getrennt zu werden. Die Allianz hat bei den kommunalen Aufsichtsbehörden offiziell Beschwerde eingereicht, wie der Spiegel berichtet.
Kritiker:innen hinterfragen zudem die finanzielle Rechtfertigung des Projekts. Das Bündnis hält die 97 Millionen Euro für überzogen, zumal inklusive Alternativen bereits bestünden. Zudem verweisen sie auf einen Mangel an spezialisierten Schulplätzen in der Region und schlagen vor, die Mittel stattdessen in die Verbesserung der bestehenden Infrastruktur zu stecken.
Der Landschaftsverband Rheinland hat sich bisher nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Im Kern des Streits steht die Frage, ob die neue Schule mit dem gesetzlichen Inklusionsauftrag des Landes vereinbar ist – oder diesen durch die Fortsetzung segregierter Strukturen untergräbt.
Die Beschwerde liegt nun bei den lokalen Aufsichtsbehörden, die prüfen werden, ob das Vorhaben mit den Bildungsgesetzen Nordrhein-Westfalens im Einklang steht. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte dies eine Überarbeitung der 97-Millionen-Pläne erzwingen und die Behörden dazu veranlassen, stattdessen inklusive Angebote auszubauen.
Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für die Bewertung künftiger Förderschulprojekte innerhalb des rechtlichen Rahmens des Landes haben.






