18-Jähriger will Anzeige zurückziehen – und landet wegen Raubüberfalls in Haft
Ivan Schacht18-Jähriger will Anzeige zurückziehen – und landet wegen Raubüberfalls in Haft
Ein 18-jähriger Mann betrat die Bundespolizeiinspektion in Münster, um eine Körperverletzungsanzeige zurückzuziehen. Statt die Angelegenheit zu klären, stellten die Beamten jedoch fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Der Besuch endete mit seiner sofortigen Festnahme wegen eines anderen Delikts.
Der junge Mann erschien gemeinsam mit der Person, die er zuvor der Körperverletzung beschuldigt hatte, auf der Wache. Sein Ziel war es, die von ihm erstattete Anzeige zurückzunehmen. Bei den routinemäßigen Überprüfungen entdeckten die Beamten jedoch einen aktiven Haftbefehl gegen ihn.
Der Haftbefehl war vom Amtsgericht Münster wegen eines Raubdelikts ausgestellt worden. Die Behörden nahmen ihn umgehend in Gewahrsam. Kurze Zeit später wurde er einem Haftrichter vorgeführt, um die anhängigen Vorwürfe zu klären.
Bisher wurden keine Details bekannt, wie lange der Beschuldigte bereits im Zusammenhang mit dem Raubüberfall gesucht wurde. Der Fall steht in keinem Zusammenhang mit seiner früheren Körperverletzungsanzeige, die sich gegen eine andere Person richtete.
Der 18-Jährige muss sich nun wegen des Raubvorwurfs, der mit dem Haftbefehl verknüpft ist, vor dem Amtsgericht Münster verantworten. Sein Versuch, einen privaten Konflikt beizulegen, endete stattdessen mit seiner Festnahme. Das Amtsgericht Münster wird über das weitere Vorgehen in der Sache entscheiden.






